Positionen
Position Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen
29.03.2018
In der Schweiz ist der Einsatz von integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfern gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. i der Jagdverordnung verboten. In Finnland, Norwegen, Schweden und Schottland dagegen wird auf der Jagd mit Schalldämpfern geschossen. In Grossbritannien ist deren Verwendung für Jagdführer und Forstbeamte sogar vorgeschrieben.