Wolfsinitiative
Anfangs Mai wurde die Wolfsinitiative lanciert www.wolfsinitiative.ch. Sie fordert die Anpassung der Bundesverfassung gem. den folgenden beiden Punkte:
Anfangs Mai wurde die Wolfsinitiative lanciert www.wolfsinitiative.ch. Sie fordert die Anpassung der Bundesverfassung gem. den folgenden beiden Punkte:
Am 8. Juni 2023 wird der Ständerat über das Eintreten auf den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative befinden. JagdSchweiz und der Schweizerische Fischerei-Verband haben den Ständerat gemeinsam darum gebeten, auf die Vorlage einzutreten.
Das Inkrafttreten des revidierten Gesetzes und der revidierten Verordnung ist laut BAFU für den Sommer 2024 vorgesehen. Das zuständige Departement hat es nicht eilig, da eine spezifische Revision der Bundesjagdverordnung zur Regulierung des Wolfs für den Alpsommer 2023 mit einer entsprechenden Lösung gerade abgeschlossen wurde. Den Vernehmlassungsentwurf des UVEK für die neue Verordnungsrevision werden wir voraussichtlich im Herbst 2023 erhalten.
Am 8. Juni 2023 stimmt der Ständerat über das Postulat Reichmuth ab. JagdSchweiz empfiehlt dieses abzulehnen.
Der politische Druck wächst, die jagdbaren Arten Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe Feldhase und Schneehase gesamtschweizerisch unter Schutz zu stellen. Generelle Unterschutzstellungen müssen aber sorgfältig geprüft werden, denn eine Tierart kann auch von ihrer Jagdbarkeit profitieren.
In mehreren Kantonen kommt die Baujagd zunehmend unter Druck. Einzelne Jäger oder neue Gruppierungen innerhalb der Jagd oder politische Gruppierungen rund um den Tierschutz versuchen sich durch Aktivismus gegen die Baujagd zu profilieren. Gemäss Rudimentärumfrage wurde festgestellt, dass diese Form der Jagd nicht mehr oft betrieben wird. Auf der Basis dieser Ausgangslage prüft JagdSchweiz eine mögliche Positionierung bezüglich der Baujagd.
Gemeinsames Positionspapier von JagdSchweiz und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK
JagdSchweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, dass geschützte Tiere, insbesondere Wolf und Luchs,
gleich wie jagdbare Arten, einem konsequenten Management unterworfen und deren Bestände so reguliert werden, dass sie für die betroffene Bevölkerung tragbar bleiben und Schäden an Haus- und Nutztieren sowie an Infrastrukturen vermieden werden.