Aktuell
Pelzdeklaration
24.10.2019
Seit 2013 müssen in der Schweiz bei Pelzen und Pelzprodukten die Tierart, Herkunft und Gewinnungsart per Gesetz deklariert werden.
Das BLV stellt bei den Kontrollen jedoch immer wieder falsche oder fehlende Deklarationen fest. Die Deklarationspflicht betrifft alle Marktteilnehmende, die in- oder ausländische Pelze sowie Pelzprodukte verkaufen.
Dank der Deklaration können sich KonsumentInnen bewusst für oder gegen den Kauf von Pelzprodukten entscheiden.