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FAQ

Muss ich direkt nach der Jagdprüfung das Upgrade zu Europa oder Weltweit machen und wie muss ich vorgehen?

Während der Jagdausbildung und im Jahr der Prüfung sind Sie mit der Lehrgänger-Versicherung in der Schweiz ausreichend versichert. Danach muss ein Upgrade erfolgen.

Wenn Sie im Jahr der Jagdprüfung schon im Ausland jagen wollen, müssen Sie das Upgrade und gleichzeitig auch die Bestellung der Versicherungsnachweise für die jeweiligen Länder vorziehen. Beim Upgrade im gleichen Jahr, verrechnen wir Ihnen den Differenzbetrag zwischen Jagdlehrgänger und Europa / Weltweit. Im folgenden Jahr erhalten Sie dann direkt die neue Deckung.

Was machen, wenn ich den Ausweis oder einen Nachweis verliere?

Es kann jedem mal passieren, dass man den Versicherungsausweis oder den Nachweis für ein Land verlegt oder aus Versehen entsorgt.

Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, wir stellen Ihnen gerne ein Duplikat aus.

Für dieses Duplikat werden wir Ihnen CHF 10.00 in Rechnung stellen.

Versicherungsnachweise für das Ausland

Wir bieten Ihnen für sämtliche Länder Versicherungsnachweise an. Diese sind gemäss den Vorschriften des Ziellandes angepasst (beispielsweise für DE sind 3 Jahre erforderlich). Die Nachweise sind entweder in englisch oder der jeweiligen Landessprache verfasst. Benötigen Sie einen Nachweis zum ersten Mal, stellen wir diesen kostenlos aus und versenden ihn elektronisch oder auf dem Postweg. Handelt es sich dabei aber um ein Duplikat, werden wir CHF 10.00 in Rechnung stellen.

Die Versicherungsnachweise werden automatisch mit der Versicherung verlängert und Ihnen mit den Unterlagen zugestellt.

Wie lange ist die Versicherung gültig und wann wird sie verlängert?

Bei uns läuft die Jagdhaftpflichtversicherung jeweils für ein Kalenderjahr. Mitte Dezember werden die Versicherungsausweise und Nachweise fürs Ausland für das kommende Jahr versendet.

Wenn Sie also im Herbst eine Versicherung neu bei uns beantragen, müssen wir (auch wenn es sich nur um wenige Monate handelt) die volle Prämie verrechnen.

Kündigung

Die Versicherung kann nur unter der Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist per 31.12. des laufenden Jahres gekündigt werden.

Wohnsitz im Kanton Graubünden

Wenn sich Ihr Wohnsitz im Kanton Graubünden befindet, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat vom BKPJV, c/c Navis Treuhand AG 081 511 60 10.

Sie bieten dieselbe Versicherungslösung für die Bündner Jägerinnen und Jäger an.