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Stellungnahmen

Interne Stellungnahme JagdSchweiz zum STS-Report «Streifschüsse und Nachsuchen»

18.01.2017

JagdSchweiz hält fest, dass der STS-Report „Streifschüsse und Nachsuchen auf der Schweizer Jagd“ eine Mischung einer wissenschaftlichen Publikation mit Thesen und Behauptungen, gemäss Auslegung des STS ist. Der Bericht wurde nach unserer Einschätzung ohne praktische jagdliche Erfahrung und ohne Einbezug von Fachpersonen verfasst. Der STS verweigert JagdSchweiz seit Jahren das Gespräch und verhindert somit einen sachlichen Dialog. Diskussionen sind emotional gefärbt. Der STS versucht mit diversen Interventionen den Einsatz von Hunden vor und nach dem Schuss zu bekämpfen.

Klar festzuhalten ist dabei, dass kantonale Tierschutzorganisationen mit kantonalen Jagdorganisationen in vielen Projekten sehr gut zusammenarbeiten. Einzig auf Schweizerischer Ebene verweigert die Tierschutzorganisation eine konstruktive Zusammenarbeit grundsätzlich.

Wie tendenziös der Report verfasst wurde, kann einleitend festgestellt werden, wo die Verfasser festhalten, dass in Dänemark 25% der dort tot aufgefundenen und auf der Jagd erlegten Füchse einzelne Schrote im Körper stecken hatten und dass aus der Schweiz keine vergleichbaren Daten bekannt seien. Trotzdem könne mit Sicherheit gesagt werden, dass hierzulande hunderte „empfindungsfähiger» Wildtiere von JägerInnen angeschossen werden, die nicht durch Nachsuche von ihrem Leid erlöst werden können.

Der Originaltext der Studie lautet jedoch wie folgt: „The prevalence of embedded shotgun pellets in red foxes declined from 24,9% to 8,5% from the late 1990s to the late 2000s (Die Häufigkeit von eingekapselten Schroten in Rotfüchsen sank von 24,9% in den späten 1990ern auf 8,9% in den späten 2000ern). Der Grund für den Rückgang waren freiwillige Massnahmen bezüglich Schussdistanzen und Munition, die in der Schweiz schon längstens in die Praxis umgesetzt sind. Einleitend zur Studie wird insbesondere auch auf den Aspekt der Wilderei eingegangen. Diese Tatsache wird vom STS-Report ebenfalls gänzlich verschwiegen.

Zum Inhalt

a) Die Jagdausübung setzt eine profunde Aus- und Weiterbildung voraus, wie sie für Tierhalter (privat und gewerblich) üblicherweise nicht vorgesehen ist. Diese Tatsache wird ausgeblendet und legitimiert den Tierschutz, der auch eine grosse Zahl von Tierhaltern vertritt, somit nur bedingt zu Kritik an Jagd und Jagdausübung.

b) Bei einer Abschussquote von rund 90’000 Stück Wildtieren pro Jahr in der Schweiz, ist die Fallwildzahl von 334 Tieren mit Schussverletzungen kleiner als 0.5%. Die Forderung nach 0% ist unrealistisch und kann auch durch eine Verstaatlichung der Jagd nicht erreicht werden. Dies wird mit dem Hinweis belegt, dass die - mit verbotenen modernen Jagdmethoden und überwiegend nachts operierenden - Wildhüter des Kantons Genf ebenfalls Nachsuchen durchführen müssen. Diese Zahlen werden jedoch nicht publiziert und belegen somit, dass auch ein staatlich geführtes Jagdsystem den Forderungen des STS nicht nachkommt.

Die Behauptung, dass die Zahl durch Schusseinwirkungen verletzte Tiere weitaus höher sei, ist plakativ und allenfalls rufschädigend. Die Jagdausübenden sind Kraft Gesetz zu tierschutzgerechtem Verhalten verpflichtet. Verfehlungen von Jagenden werden durch die staatlichen Organe geahndet, wie wiederholte Anzeigen und Strafen bei Verfehlungen aufzeigen.

c) Sachlich unhaltbar, populistisch und vereinfachend sind die Ausführungen zum Schiessen in der Dämmerung und bei Nacht. Hier ist klar darauf hinzuweisen, dass das Schiessen in einer Mondnacht, allenfalls mit Schnee oder Rauhreif, mit der heutigen Optik sicher und problemlos durchgeführt werden kann. Zudem ist die Jagd bei Nacht laut Gesetz auf Schwarzwild und Raubwild beschränkt.

d) Zur Nachsuche bei Dämmerung und in der Nacht werden einseitig Wildtier relevante Punkte aufgeführt. Der Schutz des Hundes und des Nachsucheführers werden nicht in die Überlegungen mit einbezogen. Der Hinweis auf die Einsatzmöglichkeit von Wärmebildkameras (WBK) ist im Sinne einer ergänzenden Option richtig, gesamthaft aber irreführend. Die WBK weist einen sehr beschränkten Einsatzradius auf und ist an Orten mit Sichtbeschränkung (Wald, Hecken, landwirtschaftliche Nutzflächen, Gebirge etc.) oder bei Nebel nicht einsetzbar.

e) Der Ruf nach mehr Staatsaufsicht basiert auf einem Misstrauensansatz. Er bedingt primär mehr staatlichen Mittel. In der ganzen Schweiz stehen in verschiedenen Organisationformen gut ausgebildete Nachsuchegespanne ohne Kostenfolge für die öffentliche Hand bereit. Beschränkte (staatliche) Mittel wären sinnvoller dort einzusetzen, wo sie für den Tierschutz tatsächlich effizient sind. Beispielsweise bei der Umsetzung der Wildtierbrücken, bei der Reduktion von verkehrsbedingten Fallwildzahlen, bei der Lösungsfindung von tierschutzgerechten Zäunungen und bei der Reduktion von streunenden Haustieren.

f) Der Exkurs «Die Tötung von Nutztieren im Schlachthof“ im selben Report ist unverständlich. Insbesondere die diesbezügliche Haltung des STS. Dort heisst es, dass die jagdlichen und landwirtschaftlichen Nutzungszwecke anthropozentrische Interessen seien und keine ökologischen Notwendigkeiten hätten. Weiter wird festgehalten, dass insbesondere was die Jagd betrifft, getrost behauptet wird, dass eine (andere) Form von ökologischer Dynamik (oft missverstanden als ‚ökologisches Gleichgewicht‘) sich auch ohne menschliches Zutun einpendeln würde. Dies obwohl wissenschaftlich wie empirisch das Gegenteil nachgewiesen ist.

Der STS zementiert mit solchen Aussagen seine Haltung, dass er gegen die Jagd und insbesondere gegen die Volksjagd ist. Dass der STS diesbezüglich nicht offen zu seiner Haltung steht ist offensichtlich auf die Tatsache hinzuführen, dass die Verbandsführung und die Basis sich zum Thema der Jagd uneinig sind. Diesbezüglich wurde eingangs auf die gute Zusammenarbeit unter den Kantonalsektionen beider Verbände hingewiesen, welche von JagdSchweiz als sehr wertvoll begrüsst wird.

JagdSchweiz hat bereits vor mehreren Jahren einen Kodex verfasst, worin Verhaltensregeln zur Weidgerechtigkeit abgegeben werden:

Für Wildtiere

  • Ich vermeide unnötige Beunruhigung des Wildes.
  • Ich vermeide unnötiges Leiden von Tieren.
  • Ich spreche vor dem Schuss ein Tier genau an und schiesse nur, wenn ich überzeugt bin, dass das Wild erlegt werden darf und ich einen weidgerechten Schuss antragen kann.
  • Wenn ein Tier nicht im Feuer liegt, organisiere ich seine zeitgerechte Nachsuche.
  • Was ich erlege, verwerte ich selber oder führe es soweit möglich der Verwertung zu.
  • Ich achte zu jeder Zeit alle mit der Jagd verbundenen gesetzlichen Vorschriften.
  • Ich trainiere regelmässig meine Schiessfertigkeit und die sichere Waffenhandhabung.
  • Ich bilde mich regelmässig weiter und gebe mein Wissen und meine Erfahrungen an Jagdkameraden weiter.

 

16. November 2016

Vorstand JagdSchweiz

 

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