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Stellungnahmen

Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen

04.04.2018

In letzter Zeit haben Frankreich und mehrere Bundesländer in Deutschland den Einsatz von Schalldämpfern entweder gegen Gesuch oder generell freigegeben. In den Österreichischen Bundesforsten ist der Einsatz von Schalldämpfern arbeitsschutzrechtlich geboten, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Als fachliche Argumente werden insbesondere die Lärmreduktion, aber auch die Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers angeführt. In der Schweiz wird das Verbot noch heute hauptsächlich mit dem Kampf gegen die Wilderei begründet. Unerlaubtes Jagen kann mit diesem Verbot aber weder verhindert noch eingedämmt werden. Der Einsatz von Schalldämpfern wird insbesondere mit der Lärmreduktion, aber auch der Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers begründet. Dies sind gute Gründe, den Einsatz von Schalldämpfern auch in der Schweiz zu erlauben. Die damit erreichte Reduktion der Lärmbelastung ist für den Schützen, den mitgeführten Jagdhund und die im Jagdumfeld wohnhafte Bevölkerung nur von Vorteil. Für Jagdhunde hat deren Verwendung auch aus tierschutzgründen Vorteile und die Beunruhigung des Wildes wird reduziert.

Position JagdSchweiz
JagdSchweiz verlangt, dass der Einsatz von Schalldämpfern auf Jagdwaffen frei gegeben wird und beantragt in der Jagdverordnung Art. 2, Abs. 1, lit.1, Punkt 4 «die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;» ersatzlos zu streichen. Als Eventualantrag wäre eine klare Kompetenzerteilung an die Kantone für deren Bewilligung in die JSV aufzunehmen.

Zofingen, 29.03.2018

Der Vorstand